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RECHTSANWÄLTE IN PARTNERSCHAFT

Die Rechtsanwälte Dr. Morten von Holdt und Andres vom Ende gehören der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer an:

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gottorfstr. 13,
24837 Schleswig
Tel.: 04621-93910
Fax: 04621-939126
E-Mail: info@rak-sh.de

Die Rechtsanwälte Dr. Morten von Holdt und Andres vom Ende wurden zur Ausübung des Berufes als Rechtsanwalt zugelassen beim:

Amts- und Landgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft am 1.6.2007 (BGBl. I 2007, Nr. 11 vom 30.3.2007, Seite 378) gibt es nur noch eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, nicht mehr, wie bisher, bei einem Amts- und Landgericht (§ 12 BRAO n.F.). Mit der Zulassung ist jeder Rechtsanwalt vor allen Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Einer besonderen Zulassung bedarf es nicht mehr (§ 78 Abs. 1 ZPO n.F.). Der Rechtsanwalt muss im Bezirk seiner Rechtsanwaltskammer eine Kanzlei einrichten und unterhalten (§ 27 Abs. 1 BRAO n.F.). Die lokale Anbindung des Kanzleisitzes an den Ort der amtsgerichtlichen Zulassung ist entfallen.

Für die Rechtsanwälte Dr. Morten von Holdt und Andres vom Ende bestehen folgende Berufshaftpflichtversicherungen:

Für Herrn Rechtsanwalt Dr. von Holdt besteht eine Berufshaftpflichtversicherung nach den Erfordernissen des § 51 BRAO bei der Allianz Versicherungs AG (GHV 30/0457/3905925/490). Der Versicherungsschutz beträgt 250.000,00 EUR für jeden Versicherungsfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden sind auf 1.000.000,00 EUR begrenzt.

Für Herrn Rechtsanwalt vom Ende besteht eine Berufshaftpflichtversicherung nach den Erfordernissen des § 51 BRAO bei der Generali Versicherung AG (044902). Der Versicherungsschutz beträgt 250.000,00 EUR für jeden Versicherungsfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden sind auf 1.000.000,00 EUR begrenzt.

Die Rechtsanwälte der Partnerschaft unterfallen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen: https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/

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